Bestimmt kennt ihr den Spruch «Vorsicht ist besser als Nachsicht».
Für mich bedeutet das, dass ich regelmässig Untersuchungen machen lasse, um meine Gesundheit zu wahren – zumal nach allem, was bereits passiert ist. Dabei lasse ich mich aber nie von der Angst leiten, denn diese würde mich nur ausbremsen.
Trotzdem wissen wir natürlich alle nicht, was die Zukunft bringt und um ehrlich zu sein, bin ich sogar froh darüber. Das gibt uns nämlich die Chance, das Hier und Jetzt zu geniessen.
Und auch vorzusorgen.

Ich persönlich habe keine Angst vor dem Tod und darf behaupten, eine «gesunde Einstellung» zu diesem zu haben. Denn er ist nun einmal ein unausweichlicher Teil des Lebens. Doch trotzdem fällt es vielen schwer, über ihn zu sprechen, oder sich mit ihm auseinander zu setzen. Dabei bietet er eigentlich eine Gelegenheit dazu, über das Leben nachzudenken. Über all das, was wir an Möglichkeiten haben, wofür wir dankbar sein können und was uns am Herzen liegt. Und unsere Kinder gehören definitiv dazu.
Und da ich Mutter bin und schon sehr krank war, habe auch ich bereits über den Tod nachgedacht und für das Kind vorgesorgt.

Als ich die Diagnose «Hirntumor» bekommen habe, habe ich unter anderem eine Patientenverfügung ausgefüllt und unterzeichnet. Diese kann man von seinem Arzt oder im Krankenhaus erhalten. Auch kann man sie durch einen Notar aufsetzen lassen. Wichtig ist, dass man sie in Papierform ausgefüllt und unterzeichnet an einem sicheren Ort seiner Wahl aufbewahrt. Am besten vielleicht abgeheftet in einem Ordner, sodass Hinterbliebene diese finden können.
Ebenso sind meine Zugangsdaten zu diversen E-Mail- und Social Media-Accounts hinterlegt, damit diese deaktiviert oder gelöscht werden können.
Besonders wichtig war und ist mir aber natürlich das Kind.

Kurz nach der Diagnose habe ich allen Familienmitgliedern Bescheid gegeben sowie allen weiteren Bezugspersonen meines Kindes. Das waren zum einen ihre Kinderärztin und ihre damalige Kindergärtnerin. Ich wollte so viele Menschen wie möglich involvieren, dass das Kind ein gutes Auffangnetz hat.
Dann habe ich mich mit ihrem Vater um das Sorgerecht gekümmert. Wäre ich zum Beispiel gestorben, hätte er selbstverständlich das alleinige Sorgerecht bekommen. Doch das Sorgerecht ist ebenfalls geregelt, falls ihr Vater und ich vor ihrem 18. Lebensjahr sterben würden. So müsste sie nämlich nicht ins Kinderheim. Solche Vorkehrungen sollten getroffen werden, wenn man zum Beispiel keine Familie mehr hat, falls die Aufnahme des Kindes bei einem Familienangehörigen aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist, oder falls die Familie im Ausland lebt, was bei meiner Familie der Fall ist.
Diesbezüglich redet man am besten mit seinen Angehörigen und sucht die beste Lösung für alle Beteiligten. Denn nach dem Tod eines oder beider Elternteile schaltet sich in der Schweiz die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ein, um für das Wohl des Kindes zu sorgen. Legt man ihnen die Sorgerechtsverfügung vor, erspart man allen Beteiligten Stress und womöglich noch Streit.
Eine Sorgerechtsverfügung kann in der Schweiz selbst verfasst werden. Ich habe euch nachfolgend ein Muster aufgesetzt.

Und falls man wirklich sehr krank ist oder schon ein fortgeschrittenes Alter erreicht hat, sind eine letztwillige Verfügung (Testament) und auch Vorsorgeaufträge, die bei einem Notar gemacht werden können, weitere Möglichkeiten, um sich um sein Vermögen zu kümmern und alles für die Hinterbliebenen zu klären.
Das gilt übrigens auch für die Haustiere.
Denn auch für diese kann für den Notfall vorgesorgt werden, damit sie in einem neuen, liebevollen Umfeld versorgt werden und nicht in einem Tierheim oder womöglich auf der Strasse landen. Dies sollte deshalb auch schriftlich in einem Vertrag festgehalten werden und kann ebenfalls bei einem Notar gemacht werden.

Für meine geliebten Fellnasen trage ich übrigens immer den nachfolgenden Zettel in deutscher wie englischer Sprache bei mir. Und zwar in meinem Portemonnaie bei meinem Blutgruppen- und Organspendeausweis für den Fall, falls ich krankheits- oder unfallbedingt nicht ansprechbar bin.
Auf dem Zettel steht, dass man in diesem Fall die nachfolgende Nummer anrufen soll, damit sich die Person um meine Tiere kümmern kann. Die Person wurde von mir natürlich angefragt, ob sie sich um die Tiere kümmern würde. Denn es wäre fatal, die Tiere sich selber zu überlassen und dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob die Tiere zu Hause leben, oder auswärts (z. B. Pferde).

Kommen wir jetzt zu den Finanzen. Denn auch hier kann und sollte vorgesorgt werden.
Eine Möglichkeit ist, für das Kind ein Sparkonto zu eröffnen und jeden Monat einen gewissen Betrag einzuzahlen. Hier sollte man sich vorgängig über die Bankgebühren informieren.
Wenn das Kind dann ab seinem 18. Lebensjahr auf das Konto zugreifen kann, hat es schon einmal ein «gutes Polster». Hier ist es natürlich sinnvoll, dass das Kind vorab lernt, mit Geld umzugehen und es nicht mit vollen Händen ausgibt. Leider lernen die Kinder das ja nicht in der Schule, demnach ist es wichtig, dass der gesetzliche Vormund diese Aufgabe übernimmt.

Eine weitere, gute Alternative ist das Anlegen an der Börse. Ab der Geburt eines Kindes können Eltern einen Aktiensparplan für dieses errichten. Mit einer regelmässigen Anlage von 1'000.00 Franken ergibt sich innert 25 Jahren mit einem Invest von 100% in Aktien und einer jährlichen Rendite von 5% ein Mehrertrag von nahezu 300'000.00 Franken.1)
Um auf eine Million Franken bis zur Pensionierung zu kommen, genügen aber auch monatliche Einzahlungen von 250.00 Franken. Dank dem Zinseszinseffekt muss der Sparer lediglich Einzahlungen von 200'000.00 Franken tätigen, während der Börsengewinn 800'000.00 Franken beisteuert. Diese Berechnung basiert auch auf einer jährlichen Rendite von 5 Prozent, was bisher ein durchaus realistischer Wert war, da sich über die letzten hundert Jahre die Schweizer Aktien mit 7,7 Prozent rentiert haben. Selbst nach Abzug der Inflation resultierte eine ansehnliche Rendite von 5,6 Prozent.2)
Mir ist natürlich bewusst, dass sich nicht jeder für die Börse interessiert, womöglich auch überfordert ist, oder es als zu risikobehaftet ansieht. Aber das Anlegen bringt langfristig durchaus Vorteile. Denn wenn man Ersparnisse auf dem Bankkonto liegen lässt, verzichtet man auf Renditechancen. Wer das Geld deshalb langfristig an den Finanzmärkten anlegt, lässt letztlich das Geld für sich arbeiten. Und so steigt der Wert kontinuierlich und das Kind hätte später ein gutes Startkapital ins Leben.

Falls man seinem Kind aber kein Startkapital mit auf den Weg geben kann, können diese ab einem AHV-pflichtigen Einkommen und ab Erreichen des 17. Altersjahres Säule 3a-Beiträge leisten. Ein Tipp, welchen man den Kindern früh mit auf den Weg ins Erwachsenenalter mitgeben sollte, damit sie für das Alter vorsorgen können.
Zur kurzen Erläuterung: Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHV) baut in der Schweiz auf drei Säulen auf. Der staatlichen Vorsorge (AHV, IV und Ergänzungsleistungen), der beruflichen Vorsorge (BVG, UVG) und der privaten Vorsorge (Säulen 3a und 3b), wobei man sich nicht nur auf die ersten beiden Säulen verlassen sollte. Wichtig ist die private Vorsorge, damit man im Alter zusätzlich Geld auf der Seite hat. Und im Jahr 2024 liegt der Maximalbetrag den man pro Person und Jahr in die Pensionskasse einzahlen kann bei
CHF 7'056.00.
An dieser Stelle sei angemerkt, dass es grundsätzlich Sinn macht, Geld zu sparen, sinnvoll anzulegen und auch für die Rente vorzusorgen und das unabhängig davon, ob man eine Familie hat, oder nicht. Denn auch als Einzelperson macht es Sinn, mit seinem Geld klug zu wirtschaften, sodass man seinen Lebensstandard auch im Alter halten kann.
Update:
Am 06. November 2024 hat der Bundesrat beschlossen, eine nachträgliche Einkaufsmöglichkeit in die Säule 3a einzuführen. Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in ihre Säule 3a eingezahlt haben, können diese Beiträge künftig auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen. Alle weiteren Infos findet man hier.

Und die einen werden jetzt vielleicht müde über diesen Blogbeitrag lächeln, andere kann ich aber womöglich zum Nachdenken bringen. Letztlich geht es nicht darum, Angst zu schüren, sondern Vorkehrungen zu treffen. Und das für alle, die einem wichtig sind: Die Kinder, die Haustiere, aber auch für sich selber.
Eure Anne

Hinweise:
Alle Angaben sowie Links in diesem Blogbeitrag sind ohne Gewähr und basieren auf Informationen, welche zum Zeitpunkt der Veröffentlichung relevant waren sowie auf eigenen Erfahrungen basieren. Bitte informiert euch eigenständig bei den zuständigen Stellen wie Banken, Pensionskassen, Notaren, Behörden, etc. über die hiesigen Möglichkeiten betreffend den Themen Absicherung und Vorsorge.