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AutorenbildAnne Estermann

Ein kleiner, aber feiner Unterschied

Es gibt zwei Wörter, über welche seit längerem diskutiert wird. Und ich kann verstehen, dass viele Menschen irritiert sind, vor allem, worin der Unterschied besteht.


Die Rede ist von einer Beeinträchtigung und einer Behinderung.



Schon einige Disability Studies zeigen jedoch einen klaren Unterschied zwischen einer Beeinträchtigung und einer Behinderung. So spricht man von einer Beeinträchtigung, wenn diese «nur» den Körper betrifft. Das kann also zum Beispiel eine fehlende Hand, eine chronische Krankheit oder wie bei mir die Gehörlosigkeit sein.



Eine Behinderung hingegen ist körperlich, seelisch und/oder geistig, die gemeinsam oder im Wechsel den Menschen an der Teilnahme unserer Gesellschaft länger als sechs Monate hindert, dies auch durch Barrieren.



Die Schwerhörigkeit oder auch Gehörlosigkeit gehört deshalb meines Erachtens nicht zu den Behinderungen und wird in der Schweiz auch nicht als solche gehandhabt. So findet man gehörlose Menschen auch im Berufsleben hörender Menschen, wo sie zwar mit verschiedenen, täglichen Herausforderungen konfrontiert sind, sich jedoch vermehrt auf ihre anderen Sinne verlassen wie zum Beispiel ihrer Sehkraft. Und viele können nicht nur mit der Lautsprache kommunizieren, sondern auch mit der Gebärdensprache. Dabei bewegen sie sich in zwei Kulturen.



Und aus Sicht von Betroffenen definieren sie sich nicht durch das fehlende Hörvermögen. Sie sind zwar in der sprachlichen Minderheit, aber das heisst nicht, dass sie nicht am Leben und vor allem auch am Berufsleben teilhaben können. Und falls jetzt jemand verwirrt ist, dass es gehörlose Menschen gibt, die noch hören und auch sprechen können, dem kann ich sagen, dass die Bandbreite der Gehörlosigkeit sehr gross ist.


So liegt eine Schwerhörigkeit vor, wenn der Hörverlust bei etwa 50 Dezibel (dB) liegt. Doch auch hier unterscheidet man noch einmal extra zwischen einer leichten Schwerhörigkeit (20 bis 40 dB Hörverlust) sowie einer hochgradigen Schwerhörigkeit (60 bis 80 dB Hörverlust). Und ein Resthören definiert sich über einen Hörverlust ab etwa 90 Dezibel. Alles darunter wird als «an eine Gehörlosigkeit grenzende Schwerhörigkeit» verstanden. Gehörlos ist man, wenn der Hörverlust mehr als 120 dB beträgt, was bei meinem rechten Ohr der Fall ist.



Nachfolgend mal ein paar Beispiele:


Eine normale Unterhaltung liegt bei 60 dB, der Stadtverkehr bei ungefähr 90 dB und ein Konzert bei bereits 120 dB.


Wodurch ein Mensch jedoch gehörlos wird, ist sehr unterschiedlich. So kann ein Mensch bereits gehörlos auf die Welt kommen, durch eine Erkrankung wie einer Hirnhautentzündung gehörlos werden, oder auch im Alter.



Was ich persönlich wichtig finde, ist die Inklusion, Toleranz und Akzeptanz – egal, ob Menschen beeinträchtigt oder behindert sind. Denn letztlich sind wir alle eines: Menschen. Und jeder ist einzigartig. Auch, wenn man eine Beeinträchtigung wie etwa die Gehörlosigkeit erst nicht wahrnimmt, da sie nicht sofort erkennbar ist.



Eure Anne 🌞

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